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Abgabenordnung | Änderung eines Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der einheitliche Lebenssachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 AO erstreckt sich im Fall einer Gewinnausschüttung auch auf die Einbehaltung der Steuerabzugsbeträge. (2) Die Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen im Fall einer Bilanzierungskonkurrenz erfolgt an erster Stelle nach der zeitlichen Abfolge. Bei zeitgleicher Entstehung der Voraussetzungen als Sonderbetriebsvermögen hat die Zuordnung nach qualitativen Kriterien zu erfolgen. Sonderbetriebsvermögen I geht insoweit dem Sonderbetriebsvermögen II vor.
Das nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Urteil befasst sich materiell-rechtlich mit dem Problem der Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen im Rahmen einer mehrfachen Betriebsaufspaltung. ...