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Einkommensteuer | Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
Am anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2006 werden zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben aufgrund der Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (vom , BGBl 2005 I S. 3682) verstoße gegen das Grundgesetz. Entsprechendes gilt für am anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf [i]infoCenter „Steuerberatungskosten/ Sonstige Beratungskosten” NWB TAAAB-14524 Aufhebung oder Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung für Veranlagungszeiträume ab 2006. Gegen diese Allgemeinverfügung der können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Die Frist für die Kla...