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NWB Nr. 16 vom Seite 1140

§ 35a EStG: Steuerbegünstigung für Dienstleistungen, die sowohl auf öffentlichem Gelände als auch auf privatem Grund durchgeführt werden

Dr. Stephan Geserich

Dienstleistungen, die sowohl auf öffentlichem Gelände als auch auf privatem Grund durchgeführt werden (z. B. Straßen- und Gehwegreinigung, Winterdienst), werden von den Finanzbehörden nur insoweit nach § 35a EStG begünstigt, als die Aufwendungen auf das Privatgelände entfallen. Das gilt auch dann, wenn eine konkrete Verpflichtung etwa aufgrund einer kommunalen Satzung beispielsweise zur Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Gehwegen und Bürgersteigen besteht ( BStBl 2010 I S. 140, Rn. 12). Entsprechende Dienstleistungen sind vom Rechnungsaussteller aufzuteilen ( Rn. 36).

Dem ist nun das FG Berlin-Brandenburg für den Winterdienst (Gerichtsbescheid vom - 13 K 13287/10 NWB FAAAE-22329; Rev. anhängig, Az. beim BFH: ) und Arbeiten an einheitlichen Anlagen, die die Grundstücksgrenze überschreiten, beispielsweise einem Hausanschluss ( NWB SAAAE-19702; Rev. anhängig, Az. beim BFH: ) entgegengetreten. Es hat entschieden, dass Aufwendungen hierfür vollumfänglich und nicht nur anteilig nach § 35a EStG begünstigt sind.

Hierauf sollten beim Erstellen der E...