Änderungen der EStÄR 2012 …
… im Bereich der Unternehmensteuer
Eigentlich sollten die EStÄR
2012 bekanntlich schon Ende des letzten Jahres in Kraft
getreten sein. Dann hatte jedoch der Bundesrat am noch einen
Änderungsantrag gestellt. Folge: Das Bundeskabinett musste sich erneut mit den
Änderungsrichtlinien befassen. Dieser Beschluss erfolgte nun am .
Die EStÄR 2012 enthalten in einigen Punkten erheblichen
Zündstoff: So wird die viel kritisierte, bereits im
formulierte Ansicht festgeschrieben, wonach in
die aktivierungspflichtigen
Herstellungskosten auch angemessene Teile
der allgemeinen Verwaltungskosten
einzubeziehen sind. Das
handelsrechtliche Einbeziehungswahlrecht ist
in der steuerlichen Gewinnermittlung als
Einbeziehungspflicht zu behandeln. Dies kann zu erheblichem
Erfüllungsmehraufwand führen. Mit aktuellem Schreiben vom trägt das
BMF dem Rechnung. Danach wird es nicht beanstandet, wenn bis zur Verifizierung
des damit verbundenen Erfüllungsaufwands, spätestens aber bis zu einer
Neufassung der EStR bei der Ermittlung der Herstellungskosten nach der R 6.3
Abs. 4 EStR 2008 verfahren wird. Einen weiteren Streitpunkt stellt die
Rückstellungsbewertung nach § 6 Abs. 1 Nr.
3a EStG dar. Hierzu hatten sich im Vorfeld bereits einige OFDen positioniert
(vgl. dazu den Beitrag von Künkele/Zwirner, StuB 2013 S.
3). Gem. R 6.11 Abs. 3 EStÄR 2012 darf entsprechend dem Wortlaut in § 6 Abs. 1
Nr. 3a EStG mit Ausnahme der Pensionsrückstellung die Höhe der Rückstellung in
der Steuerbilanz den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht
überschreiten. Hörhammer und
Rosenbaum aus dem BMF stellen die für die Unternehmen
wesentlichen Punkte ab S. 250 dar. Besonderer
Service für Sie als Abonnent: In der
Datenbank finden Sie unter der DokID
NWB EAAAE-15625 bereits die
geänderten EStR.
Neuerungen im Reisekostenrecht
Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts erfährt das steuerliche Reisekostenrecht mit Wirkung ab dem VZ 2014 erhebliche Änderungen. Diese Neuerungen sind auch für die steuerfreie Arbeitgebererstattung von Reisekosten bedeutsam. Seifert stellt ab S. 256 im Überblick die neuen Gesetzesstrukturen dar.
Beilage zur E-Bilanz
Herrfurth und Zwirner geben in der dieser Ausgabe beigefügten Beilage einen aktuellen Überblick zu den gesetzlichen Anforderungen der elektronischen Übermittlung von Steuerbilanzen nach § 5b EStG ab dem Jahr 2013. Bilanzierende Stpfl., deren Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erhalten wertvolle Hinweise für die Einführung der E-Bilanz in der Unternehmens- und Beratungspraxis.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 7/2013 Seite 1
NWB FAAAE-33073