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Umsatzsteuer | Steuerfreiheit von Beratungsleistungen bei Fondsverwaltung
Ein außenstehender Berater, der Kapitalanlagegesellschaften (KAG) beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren für das von der KAG verwaltete Sondervermögen gegen Entgelt berät, erbringt grds. eine umsatzsteuerfreie Leistung ( „GfBk” NWB AAAAE-32217).
Hintergrund: Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH ging es um die Auslegung des Begriffs der „Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften” i. S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie und um die umsatzsteuerliche Behandlung der ausgelagerten Tätigkeit einer Anlagefondsberatung. Der EuGH sollte die Frage klären, ob sog. außenstehende Berater, die Kapitalanlagegesellschaften (KAG) beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren für die von der KAG verwalteten Sondervermögen gegen Entgelt beraten, umsatzsteuerpflichti...BStBl 2011 II S. 740