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StuB 7/2013 S. 275

Unwirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln

Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie, die an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, sind unwirksam. Damit hat der BGH eine schon unter Geltung der Konkursordnung umstrittene Frage in diesem Sinne beantwortet. Im entschiedenen Fall war in einem Vertrag über die Lieferung elektrischer Energie vereinbart worden, dass der Vertrag ohne Kündigung automatisch endet, wenn der Kunde einen Insolvenzantrag stellt oder aufgrund eines Gläubigerantrags das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Aufgrund dieser Klausel unterzeichnete der beklagte Insolvenzverwalter unter Vorbehalt einen neuen Vertrag mit höheren Tarifen. Die Zahlungsklage des Stromlieferanten auf Basis dieses Vertrags war jedoch erfolglos, weil der ursprüngliche Vertrag aufgru...