IWB Nr. 7 vom Seite 1

„Kleinsparer” und Konzerne

Nils Henrik Feddersen | Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Wer Geld hat, muss mit dem Fiskus rechnen

Was schlugen die Wellen [i]Eurorettung – ein neues Kapitelder Empörung hoch – nun solle also auch der „Kleinsparer„ die Banken in Zypern und den Euro retten. Sie würden kalt teilenteignet. Ja, möchte man darauf erwidern, das ist durch Zinsen auf Bankguthaben unterhalb der Inflationsrate bereits seit einigen Jahren so. Jedenfalls in vielen Staaten Europas, wenn dies bislang auch nicht für die Insel der Götter galt. Zypern lockte mit niedrigen Steuern und hohen Zinsen. Das augenscheinlich höhere Risiko solcher Investments soll sich jedoch bitte nicht verwirklichen? Der Aufschrei jetzt kommt also etwas spät. Denn damit ist nicht das Ende aller Gewissheiten gekommen. Und nein, schon bei Bankeinlagen bis 100.000 € denkt man im nächsten Halbsatz nicht an die schwäbische Hausfrau.

Ob nächtlicher Diebstahl [i]Tiefe Schnitte in Bankvermögenzum Schaden der Sparer oder die gebotene Mindestbeteiligung der Anleger und Anteilseigner für 10 Mrd. € Hilfe aus Steuermitteln völlig Unbeteiligter – hier kommt die schwäbische Hausfrau schon eher in den Sinn – mag Ansichtssache bleiben. Zuzugeben ist, dass es der Abschlag auf Guthaben über 100.000 € bei zypriotischen Instituten in sich hat. Dieser Schnitt geht tief in die Substanz. Und die Tage des Anlegerparadieses im östlichen Mittelmeer dürften damit gezählt sein. Wie für die Menschen dort auch im Übrigen harte Jahre kommen dürften. Ein neuer Ton ist freilich eher, dass der europäische Steuerzahler die Suppe nicht einmal mehr praktisch allein auslöffeln muss.

Der Schwerpunkt dieser [i]Schwerpunkt dieses Hefts sind Transferpreise in unterschiedlichem KontextAusgabe ist ein weiterer aktueller Beleg für die Unterschiede in Auslegung und Bewertung im internationalen Steuerrecht. Kleinsparer sind davon nicht betroffen. Doch ist auch das Thema Konzern-Verrechnungspreise so vielschichtig wie konfliktträchtig: Das zeigt der Beitrag zu immateriellen Wirtschaftsgütern am Beispiel von Markenrechten (Seite 245). Das zeigt die kritische Würdigung des Versuchs Brasiliens, sich dem Fremdvergleichsgrundsatz der OECD anzunähern, aber gleichwohl dezidiert eigene Wege zu gehen (Seite 257). Und das zeigt die Darstellung der jüngsten kanadischen Verwaltungspraxis im Umgang mit Transferpreisen (Seite 252). Die drei Beiträge belegen die Schwierigkeit, alle Regelungen dieses internationalen Rechtsgebiets zu befolgen. Denn auf steigende Ansprüche des Fiskus muss der Berater auch dort stets gefasst sein.

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Beste Grüße

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 7 / 2013 Seite 1
NWB CAAAE-33009