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Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigung im Einzel- und Konzernabschluss
I. Sachverhalt
Für die Ausweitung ihrer Tätigkeit benötigt die U KG Arrondierungsgrundstücke. Die Grundstücke hält der potenzielle Veräußerer in Form der I GmbH. Die KG erwirbt in 01 zunächst 94 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Eine höhere Beteiligung vermeidet sie im Hinblick auf die sonst entstehende Grunderwerbsteuer bewusst.
Die Zusammenarbeit mit dem 6 %-Gesellschafter erweist sich jedoch im Zeitablauf als immer schwieriger. Zur Beendigung ausufernder Streitigkeiten erwirbt die KG daher in 05 die restlichen 6 %. Gem. § 1 Abs. 3 GrEStG löst diese Anteilsvereinigung Grunderwerbsteuer aus. Steuerschuldner ist der Anteilserwerber, also die KG (§ 13 Nr. 5a GrEStG).
Die KG erfasst Anteile an Tochterunternehmen einzelbilanziell gem. IAS 27.10(a) at cost.
II. Fragestellung
Wie ist die bei der Anteilsvereinigung entstehende Grunderwerbsteuer im Einzel- und Konzernabschluss der KG zu erfassen?
III. Lösungshinweise
1. Steuerrechtliche Grundlage
Der Grunderwerbsteuer unterliegen nicht nur Grundstückserwerbe, sondern zur Verhinderung von Umgehungen und zur Gleichbehandlung von unmittelbaren und „mittelbaren” Grundstückserwerben auch Ersatztatbestände, wie hier die Vereinigung von mindestens...