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BFH 17.1.2013 VI R 32/12, NWB 15/2013 S. 1061

Einkommensteuer | Rückwirkende Anwendung der eingeschränkten Veranlagung bei nichtselbständiger Arbeit

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 2007 (BGBl 2006 I S. 2878) ist auch auf Veranlagungszeiträume vor 2006 anzuwenden. (2) Die in § 52 Abs. 55j Satz 1 EStG i. d. F. des StVereinfG 2011 (BGBl 2011 I S. 2131) geregelte rückwirkende Geltungsanordnung der Vorschrift verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.

Anmerkung:

Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit rückwirkender Regelungen, mit denen der Steuergesetzgeber auf begünstigende Rechtsprechungsänderungen reagiert, fortgesetzt. Von solchen Rechtsprechungsänderungen kann daher nur noch derjenige Steuerpflichtige profitieren, dessen Fall vor der Ankündigung einer Gesetzesinitiative zur Entscheidung steht (, BStBl 2007 II S. 129).