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Erteilung einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer
, Ablessio
Die Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke ist für jeden Unternehmer entscheidend. Sie ist im Grunde eine Voraussetzung für die unternehmerische Tätigkeit. Ohne sie können beispielsweise keine ordnungsgemäßen Rechnungen ausgestellt werden.
Leitsatz
Die Art. 213, 214 und 273 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie es der Steuerverwaltung eines Mitgliedstaats verwehren, einer Gesellschaft die Zuteilung einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer nur deshalb zu versagen, weil sie nach Ansicht dieser Verwaltung nicht über die materiellen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um die angegebene wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Das gilt auch, wenn der Inhaber der Anteile dieser Gesellschaft bereits mehrfach eine solche Nummer für Gesellschaften erhalten hat, die nie wirklich eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben und deren Anteile kurz nach der Zuteilung dieser Nummer übertragen wurden. Die Erteilung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer kann nur vorgelegt werden, wenn die betreffende Steuerverwaltung anhand objektiver Anhaltspunkte dargelegt hat, dass ernsthafte Anzeichen für den Verdacht beste...