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LG Berlin 12.3.2013 15 O 268/12, NWB 14/2013 S. 986

Berufsrecht | Voraussetzungen für Gebührenanspruch

Ein Steuerberatungsvertrag ist grds. ein Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat. Dagegen kann ein Werkvertrag nur dann angenommen werden, wenn keine fortlaufende Mandatsbeziehung besteht und der Steuerberater für das vereinbarte Ergebnis einzustehen hat. Der Gebührenanspruch eines Steuerberaters entsteht nicht erst dann, wenn er seine Arbeitsergebnisse abgeschlossen hat, sondern bereits, wenn er in [i]Zur neuen StBVV Berners, NWB 48/2012 S. 3882irgendeiner Weise tätig geworden ist. Die Gebühr ist auch in voller Höhe verdient, wenn der Auftrag vor Erledigung der Angelegenheit durch Kündigung oder in sonstiger Weise beendet wird.