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Gesellschaftsrecht | Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Adressat gewerberechtlicher Untersagungsverfügung
Ungeachtet ihrer auch vom BGH anerkannten Teilrechtsfähigkeit (vgl. , NWB UAAAB-98014) ist eine GbR keine selbständige gewerbetreibende Rechtspersönlichkeit. Gewerbetreibender innerhalb einer Personengesellschaft kann vielmehr allein derjenige sein, der eigenverantwortlich das Gewerbe betreibt, d. h. letztendlich die unternehmerischen Entscheidungen zu treffen hat und so die [i]infoCenter „Haftung in der GbR” NWB MAAAD-52259 Geschicke des Gewerbebetriebs leitet. Auch wenn deshalb wegen einer rechtswidrigen gewerblichen Betätigung somit allein die geschäftsführenden Gesellschafter der GbR in Anspruch genommen werden dürfen, kann sich insoweit aber nur die GbR selbst (und nicht deren tatsächlich das Gewerbe betreibende Gesellschafter) gegen eine an sie (als vermeintliche Gewerbetreibende) g...