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Einkommensteuer | Nachweis der Vermietungsabsicht bei langjährigem Leerstand
Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leersteht, sind grds. auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung nicht endgültig aufgegeben hat. Im Einzelfall kann ein besonders lang andauernder Leerstand – auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung – dazu führen, dass eine vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt (vgl. hierzu insbesondere NWB EAAAE-29042). Gegen eine Vermietungsabsicht spricht es nach dem , wenn in Fällen des langjährigen [i]Heinrich, NWB 8/2013 S. 486Leerstands für ein Obj...