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FG Münster 14.02.2013 2 K 2838/10 G,F, NWB 14/2013 S. 982

Grunderwerbsteuer | Wegen Änderung im Gesellschafterbestand entstandene Grunderwerbsteuer ist sofort abziehbarer Aufwand

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung dieses Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Nach dem stellt die wegen Änderung des Gesellschafterbestands nach § 1 Abs. 2a GrEStG entstandene Grunderwerbsteuer keine Anschaffungsnebenkosten der betroffenen Grundstücke, sondern sofort abziehbaren Aufwand dar.

Anmerkung:

Das Gericht hat die Revision zum BFH zugelassen, da die Rechtsfrage höchstrichterlich bisher noch nicht entschieden wurde. Ei...