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FG Hamburg 19.12.2012 5 K 302/09, NWB 14/2013 S. 981

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer

Ein Unternehmer kann die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG eingeführt worden sind, als Vorsteuerbeträge abziehen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Wird wegen zollrechtlicher Pflichtverletzungen gegenüber dem Zolllagerinhaber Einfuhrumsatzsteuer festgesetzt, kann diese nach dem als Vorsteuer gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG abzugsfähig sein.

Anmerkung:

Mit der vorliegenden Entscheidung weicht das Gericht von Abschn. 15.8 Abs. 4 UStAE (zuvor Abschn. 199 Abs. 4 UStR) und von der bisherigen Rechtsprechung des BFH ab. Das Finanzgericht hat daher die Revision zugelassen. Die Fortbildung des Rechts und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine erneute Entscheidung des BFH, zumal dieser selbst in den – soweit ersichtlich – letzten Entscheidungen zu den vorlie...