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BVerwG bewertet Steuerklassenwechsel als rechtsmissbräuchlich
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-32669 Das 5 C22. 11 NWB HAAAE-32501 entschieden, dass der Vater eines in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebrachten Kindes den Kostenbeitrag für diese Unterbringung nicht durch einen Lohnsteuerklassenwechsel reduzieren kann. Da der Steuerklassenwechsel vorwiegend der Minderung des Kostenbeitrags diente, war er nach Auffassung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts rechtsmissbräuchlich. Die Entscheidung überrascht und steht diametral entgegengesetzt zum NWB PAAAD-31752. In diesem Fall billigten die Richter den Steuerklassenwechsel noch ausdrücklich, obwohl er nur den Zweck hatte, das Elterngeld zu erhöhen.
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Rechtsfigur des Rechtsmissbrauchs
[i]Rechtsfigur gilt auch im öffentlichen RechtDas Steuerrecht räumt Ehegatten die Möglichkeit ein, die Lohnsteuerklassen frei zu wählen (§ 39 Abs. 6 Satz 3 und Satz 6 EStG). Davon hat der Vater vorliegend Gebrauch gemacht. Nach Auffassung der Bundesrichter verstößt ein solcher Steuerklassenwechsel jedoch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, da er rechtsmissbräuchlich geschah. Bei der vom BVerwG angewandten Rechtsfigur des Rechtsmissbrauchs handelt es sich ...