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Altersvorsorge von Freiberuflern und Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk
Schutz der eingezahlten Mitgliedsbeiträge und Rentenanwartschaften
In Deutschland bestehen zahlreiche auf Landesrecht beruhende öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen für Angehörige der kammerrechtlich organisierten freien Berufe. Diese sind in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV) zusammengeschlossen und beinhalten neben Ärzten, Apothekern, Architekten insbesondere auch die Berufsgruppen der Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Von nicht unerheblichem Interesse für die Mitglieder der Versorgungswerke sind vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzmarktsituation, des niedrigen Zinsumfelds und der demografischen Entwicklungstendenzen, die Entwicklung der bereits erworbenen Anwartschaften und im Allgemeinen der Umgang und die Verwaltung der bei den Versorgungswerken eingezahlten Beiträge.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Überblick über die Situation der berufsständischen Versorgungswerke
1. Hintergrund zur berufsständischen Versorgung
[i]Von der Gründung des ersten Versorgungswerks 1923 bis heute 89 bestehende berufsständische Versorgungseinrichtungen auf LandesebeneIn Deutschland sind 89 auf Landesrecht beruhende öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen der Angehörigen der freien Berufe – in jedem Bundeslan...