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Einkommensteuer – Verlängerung der Spekulationsfrist für Wertpapiere verfassungswidrig (FG)
Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr ist für Wertpapiergeschäfte verfassungswidrig, bei denen bereits am 31. 3. 1999 die bisher geltende 6-monatige Spekulationsfrist abgelaufen war (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Vor dem Finanzgericht Köln klagte ein Ehepaar, das am 8. 1. 1998 Fondsanteile erworben und am 7. 1. 1999 mit einem Gewinn von 10.000 € veräußert hatte. Die Klage richtete sich gegen dessen Besteuerung durch das Finanzamt als Spekulationsgewinn.
Hierzu führten die Richter weiter aus:
Die auf das gesamte Jahr 1999 rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist durch das am 31. 3. 1999 verkündete Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 verstößt gegen den verfassungsrec...