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IWB Nr. 6 vom Seite 199

Einführung von Vorabverständigungsverfahren (APA) in Indien

Dipl.-Vw. Fabiënne Plieschke und Dipl.-Kffr. Franziska Schaller, Service Line Transfer Pricing, Deloitte Frankfurt/M.

[i]Advance Pricing Agreements sind seit 2012 möglich Seit Einführung der Verrechnungspreisgesetzgebung in Indien in 2001 stand im Streitfall hinsichtlich der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte zwischen Deutschland und Indien bisher ausschließlich die Möglichkeit des Verständigungsverfahrens nach Art. 25 DBA Indien zur Verfügung. Seit dem ist auch in Indien der Weg zur Einführung von Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreement – APA) geebnet. Die Verabschiedung der detaillierten Regelungen durch das indische Ministry of Finance erfolgte am . Damit folgt nun auch die Finanzverwaltung Indiens der von der OECD empfohlenen und bereits von vielen Industriestaaten geübten Praxis.

I. Überblick über die Entwicklung der Verrechnungspreisrichtlinien in Indien

[i]Indische Regelungen folgen den OECD- Richtlinien Die in den Abschnitten 92–92F des Income Tax Act 1961 festgelegte indische Verrechnungspreisgesetzgebung ist seit dem gültig. Die indischen Verrechnungspreisvorschriften orientieren sich im Wesentlichen an den Verrechnungspreisrichtlinien der OECD.

[i]Zusätzliche Dokumentationserfordernisse Die jüngsten, durch das Finance Bill 2012 erfolgten Verschärfungen der Verrechnungspreisvorschriften beinhalten neben Einschränkungen bei der Durchführung des S. 200Fremdvergleichs und der Verschärfung von Strafzah...