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IWB 6/2013 S. 197

Armenien | Erstes DBA mit Deutschland abgeschlossen

[i]Schnelle Übereinkunft auf basis der neuen deutschen Verhandlungsgrundlage für DBA Vertreter des BMF haben mit Delegierten des Finanzministeriums von Armenien am erstmals ein Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart. Es soll das noch in der Nachfolge der Sowjetunion fortgeltende Abkommen von 1981 ersetzen (BGBl 1993 II S. 169). Der Abkommensinhalt basiert auf der neuen deutschen Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen, die am vorgestellt werden soll. Die Quellensteuersätze entsprechen den [i]S. näher Veranstaltungshinweis im Service dieser IWB 6/2013 S. VI üblichen zwischen Deutschland und Entwicklungsländern vereinbarten Sätzen. Das Abkommen wird einen umfassenden Informationsaustausch der Finanzverwaltungen beider Vertragsstaaten ermöglichen. Das Inkrafttreten ist für den wahrscheinlich.