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StBMag Nr. 4 vom Seite 9

Wer ist für die (schlechten) Steuergesetze verantwortlich?!

Kommentar

Steuergesetze (be-)treffen das gesamte Volk, daher sollten sie von besonders hoher Qualität sein. Doch meist ist nur eines hoch: die Belastung. Wer ist für diesen Miss(t)zustand verantwortlich? Nach Art. 70 ff. GG ist es der Gesetzgeber: Bundestag und Bundesrat sind offiziell die Urheber der Gesetzentwürfe, für Steuern ist jedoch meist das Bundesfinanzministerium verantwortlich, häufig in enger Abstimmung mit den jeweiligen Finanzministerien der Länder. Über die geistige Urheberschaft des Gesetzes sind sogar die Verantwortlichen selbst uneins: Die Finanzverwaltung verweist auf den politischen Willen der Abgeordneten, den sie trotz (erheblicher) Bedenken weisungsgebunden ausführen muss. Der (hilflose) Gesetzgeber verweist auf den von der Finanzverwaltung vorgeschlagenen und ausformulierten Gesetzestext. Auf jeden Fall wird eine Menge Papier produziert, das intensiv geprüft werden müsste. Unsere Politiker werden jedoch oft sehr kurzfristig von letzten Änderungen „in Kenntnis gesetzt”.

Es fällt auf, dass der politische Wille vor allem dann bemüht wird, wenn die Rechtsprechung des BFH eine Entscheidung getroffen hat, die für den Bürger eine Steuerentlastung b...