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Neues Gesetz soll Zahlungsverzögerungen vorbeugen
Seit Mitte März schützt das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Rechtsverkehr” vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor zu langen Forderungslaufzeiten und Liquiditätsengpässen.
Das Gesetz sieht u. a. Höchstfristen von 30 bzw. 60 Tagen für Zahlungsfristen und Abnahmeverfahren, eine Anhebung des gesetzlichen Verzugszinssatzes von 8 auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz sowie bei Verzug einen Anspruch des Rechnungsstellers auf Zahlung eines Pauschalbetrags von 40 € ohne Nachweis tatsächlich angefallener Kosten für den Rechnungssteller vor.
Vgl. für die Auswirkungen des Gesetztes auf die Handwerksbranche Mausbach/Simmert, Zahlungsausfälle im Handwerk vermeiden – Teil 1: Vertragliche Absicherung, NWB-BB 11/2012 S. 341 NWB CAAAE-20052.