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Werbungskosten eines ins Ausland entsandten Arbeitnehmers
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Mietaufwendungen eines längerfristig in das Ausland entsandten Arbeitnehmers grundsätzlich keine steuerlich zu berücksichtigenden Werbungskosten darstellen, wenn der Umzug mit der Familie erfolgt. Aufwendungen für Fahrten zwischen dem ausländischen Arbeitsplatz und der ausländischen Wohnung sind bei einer längerfristigen Entsendung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und keine Dienstreisen.
Der Arbeitnehmer wurde von seinem deutschen Arbeitgeber erst für drei und anschließend für insgesamt sechs Jahre ins Ausland entsandt. Der Arbeitnehmer nahm sich mit seiner Familie im Ausland einen Wohnsitz und behielt die bisherige Familienwohnung im Inland bei. Der Arbeitnehmer machte in seiner Steuererklärung die Aufwendungen für die i...