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NWB-BB Nr. 4 vom Seite 108

Die E-Bilanz und ihre Auswirkungen – ein Überblick

Erhebliche organisatorische und technische Umstellungen

Jana Leitloff, LL.B.

Unabhängig von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens müssen für die Wirtschaftjahre ab 2013 Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck an die Finanzverwaltung auf Basis des XBRL-Standards übermittelt werden. Der Mindestumfang des Datensatzes und die Definition der Datenfelder wurden bereits von der Finanzverwaltung festgelegt und gehen erheblich über die bisher eingereichten Datensätze hinaus.

I. Die Funktionsweise der E-Bilanz

Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Übermittlung der E-Bilanz erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Das bedeutet, dass ab dem Wirtschaftsjahr 2012 eine E-Bilanz eingereicht werden sollte. Jedoch gibt es keine Beanstandung seitens der Finanzämter, wenn die E-Bilanz für das erste Jahr in Papierform eingereicht wird. Somit ist die E-Bilanz erst ab dem Wirtschaftsjahr 2013, also im Kalenderjahr 2014, für alle Pflicht.

Die Pflicht zur Einreichung einer E-Bilanz betrifft alle Selbständigen, unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrer Größe. Daher müssen alle Buchführungspflichtigen und alle, die freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse erstellen, eine E-Bilanz ...