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BFH 11.12.2012 IX R 23/11, NWB 13/2013 S. 899

Einkommensteuer | Nebeneinander von Progressionsvorbehalt und Tarifermäßigung

Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG sind gemäß dem nebeneinander anwendbar (sog. integrierte Steuerberechnung) mit der Folge, dass sich ein negativer Progressionsvorbehalt im Rahmen der Ermittlung des Steuerbetrags nach § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG wegen des niedrigeren Steuersatzes notwendig steuermindernd auswirkt.

Anmerkung:

Das Urteil entspricht der bisherigen Rechtsprechung zur integrierten Steuerberechnung nach dem Günstigkeitsprinzip (, BStBl 2008 II S. 375) und der Auffassung der Finanzverwaltung in H 34.2 EStH, wonach die auf alle (im Ver-anlagungszeitraum bezogenen) außerordentlichen [i]infoCenter „Progressionsvorbehalt” NWB RAAAA-88444 Einkünfte (nicht nur auf die Einnahmen) entfallende Einkommensteuer nach der sog. Fünftel-Regelung zu berechnen ist.