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Bilanzierung | Passivierung „angeschaffter” Pensionsrückstellungen – Verlustrücktrag bei Organschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Betriebliche Pensionsverpflichtungen aufgrund einer sog. Direktzusage, welche beim Veräußerer den steuerlichen Rückstellungsbeschränkungen nach § 6a EStG 1997 unterworfen sind, sind bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs übernommen hat, nicht mit dem besonderen Teilwert nach § 6a Abs. 3 EStG 1997, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm – auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen – ausschließlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten (Bestätigung und Fortführung der , BStBl 2011 II S. 566, und vom - I R 72/10 NWB GAAAE-03246; entgegen, BStBl 2011 I S. 627). (2) Der letzte vororganschaftliche Veranlagungszeitr...