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NWB direkt Nr. 13 vom Seite 289

Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften

Horst Marburger

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-32355 Verschiedene Probleme insbesondere des privaten Krankenversicherungsrechts sollen durch das Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften geregelt werden. Es geht dabei um Vorschriften des Versicherungsvertragsrechts (VVG) und um solche des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Auskunftspflicht

[i]Gesetzlicher AnspruchDer Versicherte bekommt einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunftserteilung in Textform vom Versicherer (§ 192 VVG n. F.). Dabei muss es sich um die Auskunft über eine Heilbehandlung handeln, deren Kosten voraussichtlich 2.000 € überschreiten werden. Ist die Durchführung dringlich, muss die Auskunft innerhalb von zwei Wochen, ansonsten innerhalb von vier Wochen erteilt werden.

Einsicht in Gutachten oder Stellungnahmen

[i]Verpflichtung des VersicherersDurch das Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften wird die Auskunftspflicht des Versicherers (§ 202 VVG) vollkommen neu gefasst. Hiernach ist der Versicherer verpflichtet, auf Verlangen des Versicherungsnehmers Einsicht in Gutachten oder Stellungnahmen zu geben. Dabei handelt es sich um solche Gutachten oder Stellungnahmen, die der Versicherer bei der Prüfung seiner Leistungspflicht über die Notwendigk...