Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften und ehrenamtlich Tätige im Bereich des Steuerrechts
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-32352 Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wurden zahlreiche Änderungen im Bereich der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes vorgenommen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Für mildtätige [i]Nachweisführung erleichtertKörperschaften wurde die Nachweisführung über die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit der unterstützten Personen erleichtert. Bei Empfängern bestimmter Sozialleistungen genügt nun eine Kopie des Leistungsbescheids oder der Bestätigung des Sozialleistungsträgers. Unter bestimmten Umständen kann man sich auch ganz von der Nachweispflicht befreien lassen.
[i]Verlängerung der MittelverwendungsfristDie Mittelverwendungsfrist wurde verlängert. Zukünftig hat man ein Jahr länger Zeit, um die zeitnah zu verwendenden Mittel für die steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke auszugeben.
[i]Lockerung des EndowmentverbotsDas sog. Endowmentverbot wurde gelockert. Damit wird die Vermögensausstattung einer steuerbegünstigten Körperschaft durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft erleichtert. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden; etwa müssen die steuerbegünstigten Zwecke der zuwendenden Körperschaft mit den Zwecken übereinstimmen, die mit den Erträgen aus dem Vermögen verwirklich w...