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Reform zur Stärkung der Betreuungsbehörde
Das [i]www.bmj.deBundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde beschlossen. Durch Änderungen im Verfahrensrecht (FamFG) und im Betreuungsbehördengesetz sollen die Funktionen der Betreuungsbehörde sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren gestärkt werden, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers – soweit möglich – zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung zu stärken.