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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 18 | Abgeltungsteuer: Werbungskostenabzug in Ausnahmefällen möglich

Das FG Baden-Württemberg hat in einem Musterprozess entschieden, dass der Abzug von Werbungskosten in tatsächlicher Höhe jedenfalls in den Fällen auf Antrag möglich ist, in denen der tarifliche Einkommensteuersatz bereits unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt.

Das lange Warten hat sich gelohnt. Endlich hat ein Finanzgericht über das Abzugsverbot für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen entschieden. Die für betroffene Anleger positive Einschätzung des FG Baden-Württemberg lautet: Der Abzug von Werbungskosten in tatsächlicher Höhe ist möglich. Jedenfalls in den Fällen auf Antrag, in denen der tarifliche Einkommensteuersatz bereits unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt. Dem liegt der Gedanke zugrunde: Diese Anleger profitieren nicht davon, dass der Steuersatz ab 2009 abgesenkt wurde. Ausdrücklich nicht entschieden haben die Finanzrichter allerdings die Frage, ob der Ausschluss des Werbungskostenabzugs in den Fällen verfassungsmäßig ist, in denen der tarifliche Steuersatz eines Anlegers höher ist als der Abgeltungsteuersat...