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Track 16-17 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen
Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird immer häufiger der Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen i.S.d. § 33 UStDV (Gesamtbetrag bis 150 €) verwehrt, wenn der Leistungsempfänger zwar genannt wird, er aber entweder nicht exakt oder falsch bezeichnet ist. Wir informieren Sie über diesen beliebten Zankapfel und raten Ihnen, diese kleinkarierte Sichtweise der Finanzverwaltung nicht zu akzeptieren.
Track 16 | Mindestangaben bei Kleinbetragsrechnungen
Das zweite Thema, auf das wir etwas ausführlicher eingehen, ist jetzt der Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen – ein beliebter Zankapfel bei Betriebsprüfungen.
Als Berater wissen Sie: Bei der Umsatzsteuer haben Rechnungen eine besondere Bedeutung. Um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können, müssen diese alle im Umsatzsteuergesetz geforderten Angaben vollständig und richtig enthalten. Hier nimmt es die Finanzverwaltung ganz genau. Für Kleinbetragsrechnungen bis 150 € sieht die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung allerdings weniger strenge Anforderungen vor. Insbesondere der Verzicht auf die Bezeichnung des Leistungsempfängers erleichtert das tägliche Geschäftsleben ungemein.
Nun kommt es in der Praxis nicht selten vor, dass auch auf einer Kleinbetragsrechnung de...