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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 13 | Verzögerungsgeld: Finanzbehörde muss Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten

Bei der Entscheidung, ob gegenüber einem Steuerpflichtigen ein Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO in Höhe von mindestens 2.500 € festgesetzt wird, ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Das Finanzamt darf nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass jede Verletzung der Mitwirkungspflichten – unabhängig davon, ob den Steuerpflichtigen ein Schuldvorwurf trifft – zur Festsetzung eines Verzögerungsgeldes führt.

Eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Verzögerungsgeld möchten wir Ihnen nun vorstellen. Über erste Erfahrungen in der Praxis mit dem Ende 2008 neu eingeführten Sanktionsinstrument hatten wir Sie bereits im Sommer des letzten Jahres informiert. Unsere Empfehlung lautete seinerzeit:

„Die Begründungen der Finanzbehörden genügen nicht immer den Anforderungen. Es sollte deshalb regelmäßig Einspruch eingelegt werden. Oftmals bestehen gute Chancen, zumindest eine Reduzierung des Verzögerungsgeldes durchzusetzen – spätestens im Klageverfahren.”

Bestätigt sehen wir uns nun durch ein aktuelles BFH-Urteil. Es lässt sich so zusammenfassen: Die Finanzämter dürfen es sich bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nicht zu...