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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 09 | Betriebsveranstaltungen: Anpassung der 110 €-Grenze steht in Aussicht

Die Freigrenze für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung in Höhe von 110 € ist nach einem aktuellen Urteil des BFH jedenfalls für das Jahr 2007 noch angemessen. Der BFH hat die Finanzverwaltung jedoch aufgefordert, „alsbald” den Höchstbetrag auf der Grundlage von Erfahrungswissen neu zu bemessen. Er behält sich im Übrigen vor, seine bisherige Rechtsprechung zur Bestimmung einer Freigrenze als Ausfluss typisierender Gesetzesauslegung zu überprüfen.

Gibt der Arbeitgeber bei Betriebsveranstaltungen – beispielsweise bei Firmenjubiläen oder bei Weihnachtsfeiern – mehr als 110 € pro Arbeitnehmer aus, dann unterstellt die Finanzverwaltung: Die Aufwendungen sind unüblich. Sie sind in voller Höhe beim Arbeitnehmer als Arbeitslohn zu erfassen. Oder der Arbeitgeber versteuert sie pauschal nach § 40 EStG. Der BFH musste nun entscheiden: Ist die seit 2002 geltende Freigrenze noch angemessen – trotz des allgemeinen Preisanstiegs? Oder müssen die 110 € an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden?

Der BFH hat geurteilt: Zumindest für das Streitjahr 2007 ist die Freigrenze noch angemessen. Eine ständige Anpassung der Freigrenze an die Geldentwertu...