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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 04 | Pensionszusagen: BMF regelt Probezeit und Nur-Pensionszusagen

Das BMF hat die aktuelle Rechtsprechung des BFH zum Anlass genommen, zwei Schreiben zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften zu aktualisieren. Zum einen geht es um die Probezeit und zum anderen um sog. Nur-Pensionszusagen.

Das Bundesfinanzministerium hat sich jüngst in zwei Schreiben mit der Bildung von Rückstellungen für Pensionszusagen befasst. Beide Verwaltungsanweisungen stellen wir Ihnen nun vor. Zum einen geht es um sogenannte Nur-Pensionszusagen. Dazu später mehr. Beginnen wollen wir mit der Antwort des BMF auf die Frage: Welche Probezeit ist einzuhalten vor der Zusage einer Pension an einen Gesellschafter-Geschäftsführer?

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt: Die Erteilung einer Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft unmittelbar nach der Anstellung – und ohne die unter Fremden übliche Erprobung – ist in der Regel nicht betrieblich veranlasst. Sie ist stattdessen durch das Gesellschaftsverhältnis bedingt. Es muss daher eine Wartezeit eingehalten werden. Ausreichend ist nach dem aktuellen BMF-Schreiben regelmäßig eine Probezeit v...