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Einkommensteuer | Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur Erfassung von Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen Stellung genommen (.2.1-5/4 St32 NWB PAAAE-30605).
Hintergrund: Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. § 11 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 1 Satz 2 EStG bestimmt, dass regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die dem Stpfl. kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, als in diesem Kalenderjahr bezogen gelten. Als „kurze Zeit„ i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG gilt nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein Zeitraum von bis zu zehn Tagen.
Hierzu führt das BayLfSt u. a. aus:
Ist eine Umsatzsteuervorauszahlung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag fällig, verschiebt sich die Fälligke...