Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Anwendung der 1 %-Regelung auf nicht zum Betriebsvermögen gehörendes Leasingfahrzeug
Eine analoge Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 2002 in der Fassung, die für bis endende Wirtschaftsjahre galt, scheidet aus, wenn der Stpfl. lediglich ein Nutzungsrecht (hier: Leasingvertrag) an einem fremden Kfz hat, nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Kfz ist und das Kfz zu weniger als 50 % betrieblich nutzt (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 2002).
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, hat der Gesetzgeber in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ausdrücklich eine mehr als 50 %ige betriebliche Nutzung als Voraussetzung für die Anwendung der 1 %-Regelung festgeschrieben (vgl. § 52 Abs. 16 Satz 11 EStG).