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Neufassung von IDW PS 610 verabschiedet
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat die Neufassung des IDW PS 610 „Prüfung von Energieversorgungsunternehmen” (Stand: ) verabschiedet. Die Neufassung berücksichtigt zwischenzeitliche Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). U. a. sind die Regelungen zur Rechnungslegung und Prüfung nun in § 6b EnWG statt bisher in § 10 EnWG a. F. normiert. Der Prüfungsbericht ist künftig nicht mehr vom Abschlussprüfer, sondern von seinem Auftraggeber der zuständigen Regulierungsbehörde zu übersenden. Weitere Informationen dazu sind abrufbar unter http://www.bit.ly/Vz7eXa.