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Erbschaftsteuer | Geltendmachung des Pflichtteils nach Tod des Verpflichteten durch dessen Alleinerben
Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, bleibt gemäß dem trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. Erklärt der Berechtigte in einem solchen Fall gegenüber dem Finanzamt, er mache den Anspruch geltend, ist dies erbschaftsteuerrechtlich unabhängig davon zu berücksichtigen, ob der Verpflichtete damit rechnen musste, den Anspruch zu Lebzeiten erfüllen zu müssen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Pflichtteilsanspruch im Zeitpunkt der Mitteilung an das Finanzamt noch nicht verjährt ist.
Die Entscheidung ist für zahlreiche Fälle von Bedeutung, in denen durch das sog. Berliner Testam...