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IWB Nr. 5 vom Seite 189

Kein Finale für die finalen Verluste

Zu dem , A Oy

Dr. Klaus von Brocke

In der Geschichte der Rechtsprechung des EuGH zu den direkten Steuern haben wohl nur wenige Schlussanträge eines Generalanwalts so große Hoffnungen bei den Finanzverwaltungen geweckt, dass der EuGH eine gefestigte Rechtsprechung zugunsten des Fiskus ändert, wie die der Generalanwältin Kokott vom in der finnischen Rechtssache C-123/11, A Oy. Der Fall betraf die Berücksichtigung [i]EuGH, Urteil vom 21. 2. 2013 - Rs. C-123/11, A Oy NWB KAAAE-31045finaler Verluste zwischen Stammhaus und Betriebsstätte bzw. zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Im Ergebnis war die Generalanwältin der Ansicht, dass auf der Grundlage des Rechtfertigungsgrunds der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten die Verluste grundsätzlich nur dort Berücksichtigung finden, wo sie tatsächlich entstanden sind. Die Verluste wären gleichsam territorial verhaftet und könnten nicht grenzüberschreitend geltend gemacht werden. Auf die Frage der Finalität der Verluste käme es dann gar nicht mehr an. Diese Kehrtwendung in seiner Rechtsprechung wollte der EuGH allerdings nicht vornehmen. Er bestätigte seine in Marks & Spencer begonnene Spruchpraxis zur Ultima Ratio-Berücksichtigung vo...