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WP Praxis 4/2013 S. 79

BFH zum Wertaufhellungszeitraum

Mit Beschluss vom - I B 27/12 NWB SAAAE-30134 hat der BFH klargestellt, dass der für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebliche Wertaufhellungszeitraum durch die gesetzliche Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses begrenzt ist. Der Wertaufhellungszeitraum endet für eine Kapitalgesellschaft an dem Tag, an dem spätestens eine Bilanz hätte erstellt werden müssen; das ist für den Abschlussstichtag 31. 12. nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB der 31. 3. des Folgejahres.