Arbeitshilfe Oktober 2016

Vorrang der im EU-Ausland lebenden Großeltern nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG

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Vorrang der im EU-Ausland lebenden Großeltern nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG - Kann die Auszahlung von Kindergeld an einen Elternteil mit der Begründung abgelehnt werden, der vorrangige Kindergeldanspruch stehe gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG den im EU-Ausland wohnhaften Großeltern zu, für die aufgrund der sog. Familienbetrachtung nach Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 ein Wohnsitz in Deutschland fingiert wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB EAAAE-31368