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Einkommensteuer | Nichtgewährung des alten Haushaltsfreibetrags an Verheiratete kein Verstoß gegen die EMRK
Mit Beschluss durch einen Einzelrichter vom hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerde-Nr. 43576/09 für unzulässig erklärt. Sie richtete sich gegen die Versagung des Haushaltsfreibetrags für Verheiratete in 2003 (§ 32 Abs. 7 EStG a. F.), vgl. NWB OAAAD-24513. Die Voraussetzungen der Art. 34 (Individualbeschwerden) und Art. 35 (Zulässigkeitsvoraussetzungen) der EMRK sind nicht erfüllt. Die Beschwerde ist unzulässig, da eine Verletzung der Konvention offensichtlich nicht vorliegt. Die Entscheidung [i]NWB 32/2009 S. 2467; Heidenreich, NWB 1/2005 S. 6 ist endgültig und unterliegt keiner Berufung an den Gerichtshof, an die Große Kammer oder eine andere Stelle. Das Verfahren ist damit beendet.