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Einkommensteuer; | Ausstellung von Nichtveranlagungsbescheinigungen und Freistellungsbescheiden
Mit (BStBl 2002 I S. 550; ) wird eine neue weitere Nachweismöglichkeit für die Befreiung von der Abzugsverpflichtung bei Kapitalerträgen eingeführt. Bei Kapitalerträgen, die ab dem zufließen, kann die Freistellung von der Abzugsverpflichtung nun nachgewiesen werden durch das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie des Originals oder (neu!) eine einfache Kopie des Originals, auf der der Bankmitarbeiter vermerkt, dass das Original vorlag. Die drei Möglichkeiten stehen gleichrangig nebeneinander. Wie der Nachweis geführt wird, entscheidet der Stpfl. bzw. der zum Abzug Verpflichtete. Das regelt zwar ausdrücklich nur das Nachweisverfahren für Körperschaften. Soweit die Regelungen auch für natürliche Personen anwendbar sind, gelten die...