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BFH 13.11.2012 VI R 50/11, StuB 5/2013 S. 195

Einkommen-/Lohnsteuer | Stellplatz- und Garagenkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

(1) Aufwendungen für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. (2) Die S. 196Abgeltung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG und der (allgemein) in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelten Ent-fernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug insoweit nicht entgegen (Bezug: §§ 9, 12 EStG).

Praxishinweise

Der Werbungskostenabzug für einen angemieteten Stellplatz oder eine angemietete Garage im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung hängt nicht davon ab, ob das Vorhalten eines Pkw am auswärtigen Arbeitsort beruflich erforderlich ist. Es sind grundsätzlich aber nur die notwendigen Mehraufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar. Das FG muss jetzt noch die Notwendigkeit der Stellplatzanmietung p...