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PiR Nr. 3 vom Seite 96

Handeln als Prinzipal oder als Agent?

Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Die Differenzierung zwischen dem Handeln als Agent oder Prinzipal hat besondere Bedeutung für die bilanzielle Abbildung einzelner Transaktionen, aber auch hinsichtlich der Abgrenzung des Konsolidierungskreises.

Das Vorliegen von Beherrschung (control) gilt als widerlegt, wenn die relevanten Aktivitäten von einem Dritten bestimmt werden. Eine Rückausnahme gilt, wenn der Dritte (als Agent) im Auftrag und Interesse eines Anderen handelt. Die Entscheidungsmacht des Dritten ist dann dessen Geschäftsherrn (als Prinzipal) zuzurechnen. Umgekehrt gilt die eigene Möglichkeit zur Beherrschung als widerlegt, wenn das Handeln lediglich als Agent erfolgt (IFRS 10.B18).

Die ausführlichen Vorgaben im Konsolidierungspaket zusammen mit zahlreichen Beispielen (application examples) konzentrieren sich insbesondere auf die Abgrenzung bei typischen Konstellationen im Finanzbereich. Hinsichtlich der Übertragung auf andere Branchen und Strukturen ergeben sich daher Zweifelsfragen.

II. Abgrenzung des Konsolidierungskreises

1. Entscheidungsträger in eigenem oder Interesse eines Dritten

Mit Verabschiedung von IFRS 10 werden Vorgaben zum Umgang mit principal-agent-Beziehungen fü...

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