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USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 4

Verzicht auf Kleinunternehmerregelung

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht die Befugnis, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, dem Insolvenzverwalter zu. Er übt dieses Recht für das gesamte Unternehmen des Insolvenzschuldners aus.

Sachverhalt

Über das Vermögen eines Unternehmers wurde durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter gab im Verfahren jährlich Umsatzsteuer­erklärungen ab, mit denen er die seinem Verwaltungs- und Verfügungsrecht unterliegenden Umsätze nach der Regelbesteuerung versteuerte.

Der Unternehmer nahm im laufenden Insolvenzverfahren eine neue selbständige Tätigkeit auf. Er reichte eine Umsatzsteuerjahreserklärung ein, in der er die Anwendung der Kleinunternehmerregelung geltend machte. Das Finanzamt folgte dem nicht und setzte die Umsatzsteuer fest.

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wies auch das FG die Klage als unbegründet ab. Es führte aus, dass der Insolvenzverwalter durch die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet habe. Hiergegen richtete sich die Revision des Unternehmers. Er macht geltend, dass die insolvenzrechtlichen Teilvermögen ...