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NWB direkt Nr. 10 vom Seite 217

Neuregelung beim Gleitzonenentgelt

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-30686 Durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom (BGBl 2012 I S. 2474) wurde zum zeitgleich zu den Änderungen bei den Minijobs auch die Arbeitsentgeltgrenze für Gleitzonenbeschäftigungen verschoben, und zwar ebenfalls um 50 €. Für bereits bestehende Beschäftigungen sind Bestandsschutzregelungen vorgesehen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Bisheriges Arbeitsentgelt im Bereich von 450,01 € bis 800 €

[i]Neue Gleitzonenformel; sonst kein HandlungsbedarfFür bestehende Beschäftigungen, deren Arbeitsentgelt bereits bisher in der Entgeltspanne von 450,01 € bis 800 € lag und auch weiterhin liegt, sind keine Übergangsregelungen vorgesehen. Lediglich die Beitragsberechnung muss nach der „neuen” Gleitzonenformel 2013 erfolgen.

Bisheriges Arbeitsentgelt im Bereich von 800,01 € bis 850 €

[i]Weiterhin auf Dauer kein GleitzonenfallDie Sozialversicherungsbeiträge sind über den hinaus weiterhin ohne Anwendung der Gleitzonenregelungen zu berechnen. Dies gilt auch über den hinaus, sofern die Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 800,01 € bis 850 € unverändert fortbesteht.

[i]Ausnahme: bei Antrag des MitarbeitersDer Arbeitnehmer kann jedoch die Anwendung der Gleitzonenregelung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklären. Die Erklärun...