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Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Mindestbesteuerung
Auswirkungen der und IV R 29/10 für die Praxis
[i]Engelberth, NWB 20/2012 S. 1685; Gragert, NWB 48/2011 S. 4007; Dörr/Motz, NWB 38/2011 S. 3180Nach den derzeit geltenden Regelungen zur Mindestbesteuerung kann ein bestehender Verlustvortrag bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. € unbeschränkt und darüber hinaus nur bis zu einer Höhe von 60 % des 1 Mio. € übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte verrechnet werden (§ 10d Abs. 2 EStG; § 10a Satz 1 und 2 GewStG). Gegen die Grundkonzeption der zeitlichen Streckung der Verlustnutzung an sich hat der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Nach seiner Auffassung bestehen insoweit keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Verlustausgleichsbeschränkung, als der Verlustausgleich [i]BFH, Urteil vom 22. 8. 2012 - I R 9/11 NWB MAAAE-23462; vom 20. 9. 2012 - IV R 36/10 NWB CAAAE-24096 und IV R 29/10 NWB SAAAE-24095nicht versagt, sondern lediglich zeitlich gestreckt wird ( NWB MAAAE-23462). In der Beurteilung der Grundkonzeption stimmt der IV. Senat des BFH in seinen aktuellenNWB CAAAE-24096 und NWB SAAAE-24095 mit der Auffassung des I. Senats des BFH überein. Anders als der I. Senat hatte er jedoch die Möglichkeit, in einem Hauptsacheverfahren zur Beurteilung sog. Definitivfälle Stellung zu nehmen. Leider hat sich der ...