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Änderungen zur Haftung und Vergütung im Vereins- und Stiftungsrecht
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
[i]Korn/Strahl, NWB 49/2012 S. 3909Das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes”, das ursprünglich mit dem Titel „Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts” in die parlamentarischen Beratungen eingebracht worden war, führt als Artikelgesetz zu zahlreichen Änderungen in bestehenden Gesetzen. Hiervon sind neben der Abgabenordnung, das Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und [i]Burhoff, Vereinsrecht, NWB Verlag Herne, 8. Aufl. 2011, ISBN: 978-3-482-42988-0Gewerbesteuergesetz sowie das Sozialgesetzbuch, das GmbH-Gesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch betroffen. Vorliegend sollen lediglich die Änderungen im BGB zum Haftungs- und Vergütungsrecht für Vereine und Stiftungen sowie zur sog. Verbrauchsstiftung dargestellt werden. Insoweit wird das Gesetz bezüglich der Haftungsregelungen nach Behandlung durch den Bundesrat () am Tag nach der Verkündung und bezüglich des Vergütungsrechts am in Kraft treten.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können die infoCenter Beiträge „Gemeinnützigkeit” unter der NWB DokID NWB QAAAA-41702, „Organe des Vereins” unter der NWB DokID NWB QAAAD-86811 und „Arten des Vereins” unter der NWB DokID NWB MAAAD-86150 aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Zielsetzung der gesetzlichen Regelungen
[i]Anreize für bürgerschaftliches Engagement im Ehrenamt sollen erhöht werdenM...