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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 75/11 EFG 2013 S. 523 Nr. 7

Gesetze: EStG § 33ZPO § 623 Abs. 1, § 621 Abs. 1 Nr. 5

Anteilige Anwaltskosten einer im Scheidungsverbundverfahren entschiedenen Scheidungsfolgesache als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Anteilige Anwaltskosten einer im Scheidungsverbundverfahren entschiedenen Scheidungsfolgesache (hier: Unterhaltsstreit) können bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG qualifiziert werden – Anschluss an , BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015.

Fundstelle(n):
BFH/PR 2013 S. 6 Nr. 8
DStR 2013 S. 6 Nr. 16
DStRE 2013 S. 655 Nr. 11
DStZ 2013 S. 175 Nr. 6
EFG 2013 S. 523 Nr. 7
EStB 2013 S. 231 Nr. 6
StBW 2013 S. 248 Nr. 6
YAAAE-30414

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